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   VG Darmstadt, 14.11.2013 - 5 L 604/13.DA   

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https://dejure.org/2013,43802
VG Darmstadt, 14.11.2013 - 5 L 604/13.DA (https://dejure.org/2013,43802)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 L 604/13.DA (https://dejure.org/2013,43802)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 L 604/13.DA (https://dejure.org/2013,43802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    EGRL 2003/109, Art 22 EURL 2011/51, Art 17 EURL 2011/51, Art 12 EURL 2011/51, Art 9 EURL 2011/51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhter Ausweisungsschutz eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in dem die Berechtigung erworbenen Mitgliedstaat gem. sog. Daueraufenthaltsrichtlinie; Ausweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Italien) langfristig aufenthaltsberechtigten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausweisung eines Schleusers trotz "langfristiger Aufenthaltsberechtigung - EG" rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausweisung eines Schleusers trotz "langfristiger Aufenthaltsberechtigung - EG" rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.11.2013 - 5 L 604/13
    Für die materiell-rechtliche Beurteilung der behördlichen Entscheidung kommt es grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz an, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urt. v. 07.04.2009 - 1 C 17.08 - NVwZ 2010, 262 - Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 10.12-, juris, Rdnr.11); also ist die jetzige Sach- und Rechtslage maßgebend.
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.11.2013 - 5 L 604/13
    Für die materiell-rechtliche Beurteilung der behördlichen Entscheidung kommt es grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz an, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urt. v. 07.04.2009 - 1 C 17.08 - NVwZ 2010, 262 - Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 10.12-, juris, Rdnr.11); also ist die jetzige Sach- und Rechtslage maßgebend.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.11.2013 - 5 L 604/13
    Vor der Benennung eines neuen Zielstaates ist die Abschiebung des Antragstellers nicht zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.09.2007 - 11 S 1684/07 -, VBlBW 2008, 32 f.; Bauer in Renner/Bergmann/ Dienelt, Ausländerrecht Kommentar, 10. Aufl. 2013, § 59 Rdnr. 34).
  • VG München, 03.04.2019 - M 24 S 19.914

    Erfolgloser Eilantrag eines Marokkaners gegen Abschiebungsandrohung

    Außerdem ist die Vorschrift in Kapitel II der Daueraufenthaltsrichtlinie verankert und betrifft folglich nach der Regelungssystematik der Richtlinie die Rechtsstellung des langfristig Aufenthaltsberechtigten in demjenigen Mitgliedsstaat, in dem er das Daueraufenthaltsrecht erworben hat, d.h. im ersten Mitgliedstaat (VG Darmstadt, B.v. 14.11.2013 - 5 L 604/13.DA - juris Rn. 17; Dienelt in Bergmann/Dienelt, 12. Aufl., AufenthG § 38a Rn. 56).
  • VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.1917

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Kein Anspruch auf Verlängerung der

    § 53 Abs. 3 AufenthG erfasst aber nur die Personengruppe, die im nationalen Recht von § 9a AufenthG erfasst wird, nicht jedoch die von § 38a AufenthG erfassten Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach Maßgabe der DauerAufRL erworben haben und nach Deutschland weiter gewandert sind (VG Darmstadt, B.v. 14.11.2013 - 5 L 604/13.A, Beichel-Benedetti in: Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 53 Rn. 25 f., Bauer in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 53 Rn. 65).
  • VG München, 06.07.2017 - M 10 K 16.4655

    Rechtmäßige Ausweisung nach Straftat - Trunkenheit im Verkehr, Nötigung,

    Denn die Norm billigt nur denjenigen Ausländern einen gesicherten Status zu, der das entsprechende Daueraufenthaltsrecht von der Bundesrepublik Deutschland erhalten hat (vgl. VG Darmstadt, B.v. 14.11.2013 - 5 L 604/13.DA).
  • VG München, 15.02.2017 - M 25 K 16.4315

    Erfolglose Klage gegen Abschiebungsandrohung

    § 53 Abs. 3 AufenthG erfasst nur die Personengruppe, die im nationalen Recht von § 9a AufenthG erfasst wird, nicht aber die von § 38a AufenthG erfassten Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach Maßgabe der DauerAufRL erworben haben und nach Deutschland weiter gewandert sind (VG Darmstadt, B.v. 14.11.2013 - 5 L 604/13.A, Beichel-Benedetti in: Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 53 Rn. 25 f., Bauer in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 53 Rn. 65).
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